Wenn Sie in die Situation geraten sind, dass Sie eine Einladung zur Beschuldigten-Anhörung von der Polizei erhalten haben, oder bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, dann werden bei Ihnen vermutlich viele Fragen über das weitere Geschehen entstehen. Daher schildere ich hier schon einmal, welche erste Schritte Sie nun unternehmen können:
Wenn Sie sich entschieden haben, diesen Weg nicht allein, sondern mit einer anwaltlichen Unterstützung und Verteidigung gehen zu wollen, so melden Sie sich am besten bei der Polizei und teilen mit, dass Sie einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung oder zumindest mit einer anwaltlichen Beratung beauftragen und zunächst keine Aussage abgeben werden. Damit gehen Sie sicher, keine Aussagen abzugeben, die später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden können.
Als nächstes finden Sie auf dieser Homepage unter Downloads mein Vollmachtsformular. Dieses reichen Sie meinem Büro unterzeichnet herein. Damit beauftragen Sie mich mit Ihrer Verteidigung/für eine erste Beratung.
Weiterhin bitte ich, die ebenfalls unter Downloads zu findende Datenschutzerklärung (DSGVO-Erklärung) mit Ihren weiteren Kontaktdaten auszufüllen und zu übersenden.
Das dritte wichtige Dokument ist die Einladung zur Beschuldigtenanhörung, oder der Durchsuchungsbeschluss mit Durchsuchungsprotokoll. Diese senden Sie mir mit den anderen Unterlagen bitte ebenfalls zu. Daraus kann ich bzw. meine Mitarbeiterin die zuständige Polizeibehörde sowie die für Ihr Verfahren zugehörige Tagebuch-Nummer ersehen. Bitte achten Sie darauf, dass diese auf Kopien oder Scans für uns gut zu lesen ist!
Alle Dokumente können Sie gern vorab ganz einfach per E-Mail unter ra@ra-hoppe-bs.de übersenden, die Vollmacht später bitte im Original per Post oder persönlich in meinem Büro abgeben.
Mit diesen Unterlagen werde ich meine Beauftragung als Ihr Verteidiger gegenüber der Polizei anzeigen und bereits schon zu diesem Zeitpunkt die Übersendung der Ermittlungsakte zur Einsichtnahme anfordern. Die Übersendung der Akte wird einige Wochen evtl. sogar Monate dauern, da die Ermittlungen zunächst von der Polizei abgeschlossen werden müssen. Nach Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft erhalte ich diese dann von dort. Hier ist oft etwas Geduld erforderlich.
Sobald die Akte hier vorgelegen hat, werde ich diese durcharbeiten und von allen wichtigen Dokumenten auszugsweise Kopien anfertigen. Dies dient zur Vorbereitung einer Besprechung mit Ihnen über den Ihnen gemachten Vorwurf und dem gesamten Ermittlungsgeschehen. In dieser Besprechung werde ich mit Ihnen zunächst den Akteninhalt durchgehen, so dass Sie vollständig informiert sind, zum anderen werde ich mit Ihnen die weitere Vorgehensweise, mögliche rechtliche Konsequenzen sowie Ihre Möglichkeiten erörtern und auftragsgemäß eine schriftliche Einlassung/Stellungnahme für Sie fertigen und einreichen.
Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass meine Beauftragung und Tätigkeit in jedem Fall Kosten und Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auslöst. Einen ungefähren Betrag können Sie gern bei meiner Mitarbeiterin erfragen. Auch steht Ihnen diese für alle weiteren Fragen zur Abwicklung und Vorbereitung zur Verfügung.
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