Rechtsanwalt Michael Hoppe
Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht.
Ausbildung
Meine juristische Ausbildung habe ich in Göttingen absolviert und bin seit 1976 zugelassener Rechtsanwalt. Die Kanzlei besteht seit 1977.
In den Bereichen Arbeitsrecht und Strafrecht bin ich zudem Fachanwalt.
Zu meiner Mandantschaft gehören Privatpersonen, aber auch größere Firmen besonders im Arbeitsrecht.
Meine langjährige Berufserfahrung und hohe Erreichbarkeit führen zu einem zielorientierten Arbeiten, indem ich ganz auf die Bedürfnisse meiner Mandanten eingehen kann.
Rechtsgebiete
- Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Strafvollstreckungsrecht
- Maßregelvollzugsrecht
- Arbeitsrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Beamtenrecht
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht